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   OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14   

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OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14 (https://dejure.org/2016,8792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2016 - 3 LD 1/14 (https://dejure.org/2016,8792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2016 - 3 LD 1/14 (https://dejure.org/2016,8792)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Zu diesen Milderungsgründen gehören besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris).

    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, ZBR 2014, 170).

    Auf Feststellungen, die für diese Frage Bedeutung haben, erstreckt sich die Bindungswirkung des Strafurteil nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris).

    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Zum anderen setzt dieser Milderungsgrund voraus, dass der Zugriff auf dienstlich erlangtes oder anvertrautes Geld vorübergehend sowie in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Anzahl der Zugriffshandlungen eng begrenzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 -, NVwZ 2010, 713, u. v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 -, juris, Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, § 13 Rdnr. 41).

    Insbesondere ersetzt eine Wiedergutmachung des Schadens nach Entdeckung der Tat nicht das Fehlen einer freiwilligen Offenbarung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 -, juris).

    Wenn hingegen - wie hier - die Höchstmaßnahme verwirkt ist, scheidet eine Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer auch unter Berücksichtigung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie der §§ 3 BDG, 173 Satz 1 VwGO, 198 ff. GVG aus (BVerwG, Beschl. v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 -, juris, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 B 89.11 -, juris, v. 30.8.2012 - 2 B 21.12 -, juris, Urt. v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 -, juris, Beschl. v. 16.5.2012 - 2 B 3.12 -, NVwZ-RR 2012, 609, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 -, juris, Beschl. v. 28.10.2008 - 2 B 53.08 -, juris, BVerfG, Beschl. v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 -, juris, Senat, Urt. v. 28.8.2012 - 19 LD 6/10 -, Nds. OVG, Urt. v. 14.11.2012 - 19 LD 4/11 -, juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (grundlegend BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252, vgl. zudem BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 -, juris, Senat, Urt. v. 28.4.2009 - 3 LD 4/08 - m. w. N.).

    Zu diesen Milderungsgründen gehören besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris).

    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, ZBR 2014, 170).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris, klargestellt, dass es seine bisherige Rechtsprechung zu den Zugriffsdelikten aufgebe; bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen sei vielmehr ebenfalls die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen am gesetzlich bestimmten Strafrahmen geboten.

    Begeht ein Beamter - wie hier - innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - hier sind es bis zu fünf Jahre - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urt. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris).

    ee) Dem Beklagten kommt auch der "anerkannte" Milderungsgrund der "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris) nicht zugute.

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, ZBR 2014, 170).

    Hinzukommen muss, dass er die negative Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 -, juris, u. v. 20.12.2013 - 2 B 35/13 -, juris).

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Der Beklagte hatte jederzeit (also auch schon vor der ersten Verfehlung) Gelegenheit, die Buchungen in der erfolgten Weise zu seinen Gunsten vorzunehmen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 -, juris, Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308, u. v. 24.4.1991 - 1 D 48.90 -, juris).

    Hinzukommen muss, dass er die negative Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 -, juris, u. v. 20.12.2013 - 2 B 35/13 -, juris).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Zu diesen Milderungsgründen gehören besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris).

    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 25.06 -, juris, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, ZBR 2014, 170).

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Zum anderen setzt dieser Milderungsgrund voraus, dass der Zugriff auf dienstlich erlangtes oder anvertrautes Geld vorübergehend sowie in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Anzahl der Zugriffshandlungen eng begrenzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 -, NVwZ 2010, 713, u. v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 -, juris, Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, § 13 Rdnr. 41).

    Darüber hinaus sprechen gegen die Annahme auch dieses Milderungsgrundes der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Taten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 - juris).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (BVerfG, Beschl. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504, BVerwG, Urt. v. 28.5.1997 - 1 D 74.96 -, NVwZ-RR 1998, 506, Urt. v. 5.3.2002 - 1 D 8.01 -, juris, Senat, Urt. v. 26.2.2013 - 3 LD 2/12 -, NVwZ-RR 2013, 849).

    Die allein darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 -, juris, Beschl. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504, Nds. OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 20 LD 13/08 -, juris, VGH München, Urt. v. 23.3.2011 - 16b D 09.2749 -, juris, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
    Bei der Unterschlagung bzw. Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder und damit bei Fehlverhalten im Kernbereich der dienstlichen Aufgaben ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der Schwere dieser Dienstvergehen (sogen. Zugriffsdelikte) die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmenbestimmung, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.1.2007 - 1 D 15.05 -, juris, m. w. N., Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308, Senat, Urt. v. 26.2.2013 - 3 LD 2/12 -, NVwZ-RR 2013, 849).

    Der Beklagte hatte jederzeit (also auch schon vor der ersten Verfehlung) Gelegenheit, die Buchungen in der erfolgten Weise zu seinen Gunsten vorzunehmen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 -, juris, Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308, u. v. 24.4.1991 - 1 D 48.90 -, juris).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 LD 2/12

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung dienstlich anvertrauter

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10

    Anforderungen an die Begründung eines Wiederaufnahmeantrags für ein

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12

    Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters;

  • BVerwG, 22.01.2013 - 2 B 89.11

    Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Verwaltungszweig;

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 20 LD 13/08

    Annahme einer erfolgreichen Entziehungskur eines Beamten mit dem Ergebnis über

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 4/11

    Ausscheiden der Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer zu Gunsten

  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 D 30.02

    Bundesbahnobersekretär (Zugbegleiter); Zugriff auf eingezogene Fahrgelder in Höhe

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 09.2749

    Außerdienstlicher sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • BVerwG, 28.10.2008 - 2 B 53.08

    Voraussetzungen für eine Divergenz i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2

  • BVerwG, 24.04.1991 - 1 D 48.90
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

  • BVerwG, 06.06.1995 - 6 C 13.93

    Fristwahrung - Schriftsätze - Anforderungen an eine Behörde

  • BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13

    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche

  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

  • VGH Bayern, 15.11.2007 - 16b D 07.952

    Disziplinarrecht; Versäumung der antragsgemäß verlängerten Frist für die

  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 D 8.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Diebstahl, Untreue, Urkundenfälschung und

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2004 - DB 17 S 7/04

    Fristversäumnis im gerichtlichen Disziplinarverfahren; keine Wiedereinsetzung bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 3 N 171.12

    Asylrechtsstreit; Rechtmittelbelehrung; Unrichtigkeit; Zulassungsantrag;

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Gerade bei der Verletzung von leicht einsehbaren innerdienstlichen Kernpflichten (wie etwa der Pflicht zur Verfassungstreue) muss von einem Beamten im Hinblick auf die Bedeutung dieser Pflicht für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis erwartet werden, dass er trotz verminderter Schuldfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen eine Verletzung dieser Pflicht aufbringt; daher liegt in solchen Fällen die Erheblichkeitsschwelle höher als bei anderen Pflichtverletzungen (NdsOVG, U.v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 100).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

    Die Erheblichkeitsschwelle liegt in solchen Fällen also höher als bei anderen Pflichtverletzungen (OVG Lüneburg, U. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 100).
  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (siehe hierzu beispielsweise: BVerwG, Urt. v. 25.7.2013, 2 C 63.11, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.3.2016, 3 LD 1/14, juris Rn. 92 m.w.N.).

    Die allein darin liegende Härte für die betroffene Person ist, wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, nicht unverhältnismäßig (vgl. OVG Münster, Urt. v. 29.9.2021, 3d A 148/20.O, juris Rn. 155; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.3.2016, 3 LD 1/14, juris Rn. 108 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19

    Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative

    Hinzukommen muss, dass er die negative Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 -, juris Rn. 8, Beschl. v. 12.7.2018 - 2 B 1.18 -, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 -, juris Rn. 98 f. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Ein solcher Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder habe durch sein Fehlverhalten eine erhebliche, nicht wiedergutzumachende Ansehensbeeinträchtigung des Berufsbeamtentums herbeigeführt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, juris Rn. 66 und vom 19.06.2008 - 1 D 2.07 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2018 - 3 A 10106/18 -, juris Rn. 65; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.03.2016 - 3 LD 1/14 -, juris Rn. 88).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 16a D 15.2758

    Entfernung eines Steuerobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis wegen Untreue

    Ein unmittelbarer Zugriff auf die Kasse ist deshalb auch dann anzunehmen, wenn der Beamte eine Gutbuchung von dienstlichen Geldern auf einem eigenen Konto durch Missbrauch der dienstlichen Stellung veranlasst (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2017 - 16a D 15.1484 - juris Rn. 83; OVG Lüneburg, U.v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 90; OVG NW, U.v. 24.2.2016 - 3d A 1608/11.O - juris Rn. 185).
  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern

    Die Erheblichkeitsschwelle liegt in solchen Fällen also höher als bei anderen Pflichtverletzungen (OVG Lüneburg, U. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 100).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst

    Die Erheblichkeitsschwelle liegt in solchen Fällen also höher als bei anderen Pflichtverletzungen (OVG Lüneburg, U. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 100).
  • VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Bemessung; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme;

    Diese beurteilt sich nach den objektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung (Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, besondere Umstände der Tatbegehung), nach subjektiven Handlungsmerkmalen (Grad des Verschuldens und Beweggründe für pflichtwidriges Verhalten) und nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 -, juris Rn. 83).
  • VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 19/20

    Disziplinarrecht: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Gerade bei der Verletzung von leicht einsehbaren innerdienstlichen Kernpflichten, wozu die Nebentätigkeitsregelungen und Reisekostenabrechnungen gehören, muss von einem Beamten im Hinblick auf die Bedeutung dieser Pflicht für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis erwartet werden, dass er sogar bei angenommener verminderter Schuldfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen eine Verletzung dieser Pflicht aufbringt; daher liegt in solchen Fällen die Erheblichkeitsschwelle höher als bei anderen Pflichtverletzungen (vgl. nur: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.03.2016, 3 LD 1/14; Bay. VGH, Urteil v. 16.01.2019, 16a D 15.2672 ; alle juris).
  • VG Wiesbaden, 21.03.2022 - 28 K 1302/20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Konsums kinderpornographischer Schriften durch

  • VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der

  • OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19

    Disziplinarverfügung; Prüfungsmaßstab; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

  • VG Freiburg, 02.05.2022 - DB 11 K 1312/21

    Disziplinarische Zuständigkeit für Ruhestandsbeamte der Deutschen Post;

  • VG Wiesbaden, 12.03.2019 - 28 K 6097/17

    Disziplinare Ahndung der Geltendmachung nicht entstandener Fahrtkostenbeträge;

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